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Die IFLA (Internationale Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen) setzt sich dafür ein, den größtmöglichen Zugang zu Informationen für alle Völker zu gewährleisten. Grundlage ist die Glasgow-Erklärung über Bibliotheken, Informationsdienste und geistige Freiheit.

Die IFLA gibt an, dass die Offenlegung von Forschung, die Auseinandersetzung mit dieser Forschung sowie ihre Ausgestaltung und Nutzung in allen Bereichen Fortschritt, Nachhaltigkeit und menschliches Wohlergehen fördern. Von Fachkolleginnen und -kollegen begutachtete wissenschaftliche Literatur ist ein wesentlicher Bestandteil der Forschungs- und Wissenschaftsprozesse. Diese Begutachtung wird auf der Grundlage einer ganzen Reihe von Forschungsunterlagen vorgenommen, darunter Vorabdrucke, technische Berichte und Protokolle von Untersuchungsdaten.

Die IFLA erklärt, dass von dem weltweiten Netzwerk der Bibliotheks- und Informationsdienste ein Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und Forschungsdokumentation der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ermöglicht und deren Erhaltung sichergestellt wird. Darüber hinaus unterstützt es die Nutzerinnen und Nutzer bei der Informationssuche und der Auswertung von Informationen und bieten Bildungsprogramme an, durch welche die Nutzer/innen Kenntnisse erwerben, die ihnen ein Leben lang erhalten bleiben.

Die IFLA bekräftigt, dass der umfassende Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und Forschungsdokumentation von entscheidender Bedeutung für unser Weltverständnis und für die Entwicklung von Lösungen für globale Herausforderungen ist – insbesondere, um Ungleichheit im Bereich Information abzubauen.

Open Access garantiert die Integrität des Systems der wissenschaftlichen Kommunikation, indem sichergestellt wird, dass Forschung und Wissenschaft dauerhaft ohne Einschränkungen überprüft werden können und gegebenenfalls eine weitere Ausarbeitung oder ein Widerlegen möglich ist.

Der Verband IFLA erkennt die wichtigen Rollen aller Beteiligten (beispielsweise Autorrinnen und Autoren, Redaktionen, Verlage, Bibliotheken und Institutionen) für die Dokumentation und Verbreitung von Forschung an und setzt sich für die Übernahme der folgenden Grundsätze für einen offenen Zugang zur Sicherstellung der größtmöglichen Verfügbarkeit wissenschaftlicher Literatur und Forschungsdokumentation ein:

  1. Berücksichtigung und Verteidigung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Autorinnen und Autoren, insbesondere des Anerkennungsrechts und des Rechts auf Werkintegrität.
  2. Übernahme eines leistungsfähigen Peer-Review-Verfahrens, um die Qualität wissenschaftlicher Literatur unabhängig von der Form der Publikation zu gewährleisten.
  3. Entschiedene Opposition gegen staatliche, kommerzielle oder institutionelle Zensur der Publikationen, die aus Forschung und Wissenschaft hervorgehen.
  4. Weitergabe sämtlicher wissenschaftlicher Literatur und Forschungsdokumentation an die Public Domain, sobald der begrenzte Zeitraum des gesetzlich vorgeschriebenen Urheberschutzes, der sich in einem vertretbaren Zeitrahmen bewegen sollte, abgelaufen ist, sowie die Ausübung der Bestimmungen zur angemessenen Verwendung, die nicht durch technologische oder andere Einschränkungen begrenzt werden sollten, damit Forscherinnen und Forscher sowie die allgemeine Öffentlichkeit während der Zeit des Urheberschutzes den direkten Zugang zu Informationen haben.
  5. Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung der Ungleichheit im Informationsbereich, indem sowohl die Veröffentlichung qualitätsgesicherter wissenschaftlicher Literatur und Forschungsdokumentation unter Umständen benachteiligter Forscher/innen und Wissenschaftler/innen als auch ein effektiver und erschwinglicher Zugang für die Bevölkerung von Entwicklungsländern und all jene ermöglicht wird, die in irgendeiner Form benachteiligt sind – einschließlich aller Menschen mit Behinderung.
  6. Unterstützung von Gemeinschaftsinitiativen zur Entwicklung nachhaltiger Modelle und Strukturen für das Open-Access-Publishing. Hierzu zählt die Beseitigung vertraglicher Hürden, damit Autor/innen wissenschaftliche Literatur und Forschungsdokumentation kostenfrei zur Verfügung stellen können.
  7. Umsetzung der gesetzlichen, vertraglichen und technischen Mechanismen, die eine Erhaltung und dauerhafte Verfügbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und Authentizität der gesamten wissenschaftlichen Literatur und Forschungsdokumentation gewährleisten.

Diese Erklärung wurde durch den IFLA-Vorstand während seiner Tagung in Den Haag am 5. Dezember 2003 verabschiedet.

Definition einer frei zugänglichen Publikation (Open-Access-Publikation):

Damit eine Publikation als frei zugänglich gilt, muss sie die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Autorinnen und Urheber gewähren allen Nutzerinnen das freie, unwiderrufliche, dauerhafte (für die Geltungsdauer des anzuwendenden Urheberrechts) Zugangsrecht und die Lizenz zum Kopieren, Nutzen, Verbreiten, Aufführen und öffentlichen Zeigen des Werks sowie zur Erstellung und Verbreitung von Bearbeitungen in allen digitalen Medien für jeden angemessenen Zweck, vorausgesetzt, die Urheberschaft wird entsprechend korrekt zugewiesen, sowie das Recht, eine kleine Anzahl gedruckter Kopien zum persönlichen Gebrauch anzufertigen.
  2. Eine vollständige Version des Werks und aller ergänzenden Materialien – einschließlich einer Kopie der oben genannten Genehmigung – wird unmittelbar nach der Erstveröffentlichung in mindestens einem Online-Repositorium in einem geeigneten elektronischen Standardformat gespeichert, das von einer akademischen Einrichtung, einer wissenschaftlichen Gesellschaft, einer staatlichen Behörde oder einer anderen etablierten Organisation unterstützt wird, die sich für einen freien Zugang, die uneingeschränkte Verbreitung, Interoperabilität und die langfristige Archivierung einsetzt.

Eine frei zugängliche Publikation (Open Access) ist ein Gut aus Einzelwerken und entsteht nicht notwendigerweise aus wissenschaftlichen Zeitschriften oder durch Verleger.

Die Standards des Bibliothekswesens werden wie bisher anstelle des Urheberrechts den Mechanismus anbieten, der die Durchsetzung einer korrekten Zuweisung und den verantwortlichen Umgang mit veröffentlichten Werken ermöglicht.

Diese Definition von Open-Access-Publikationen stammt aus dem Positionspapier des Wellcome Trust zur Unterstützung des Open- Access-Publishing und basierte auf der Definition der Teilnehmer/innen an einer Tagung, die im Juli 2003 vom Howard Hughes Medical Institute zum Thema Open-Access-Publishing einberufen wurde.

Begleitende Dokumente: