Präambel

Dieser Ethik-Kodex wird als eine Reihe ethischer Vorschläge präsentiert, die Handlungsempfehlungen für einzelne Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten geben sollen sowie Bibliotheks- und Informationsverbände bei der Aus- oder Überarbeitung ihrer eigenen ethischen Richtlinien unterstützen können.

Der Ethik-Kodex soll

  • zur Reflexion über Handlungsprinzipien ermutigen, auf deren Basis Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Informationsfachleute Richtlinien entwickeln, mit Herausforderungen umgehen,
  • ihre fachliche Selbstwahrnehmung verbessern
  • und für Transparenz bei Nutzerinnen und Nutzern und der Gesellschaft im Allgemeinen sorgen können.

Dieses Dokument ersetzt keine bereits bestehenden Ethik-Kodizes und entbindet die Fachverbände nicht von ihrer Pflicht, einen eigenen Ethik-Kodex als Ergebnis von Recherchen, Konsultation und kooperativer Ausgestaltung zu entwickeln. Es wird keine vollständige Übereinstimmung mit diesem Kodex erwartet.

Die Klauseln dieses Ethik-Kodexes stützen sich auf die Grundsätze, die in dieser Präambel aufgeführt sind, um eine Reihe von Vorschlägen für das Verhalten von Fachkräften zu entwickeln. Die IFLA ist sich bewusst, dass diese Grundsätze zwar den Kern jedes Ethik-Kodexes bilden sollten, die Einzelheiten der jeweiligen Ethik-Kodizes jedoch in unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen, Communities of Practice oder virtuellen Gemeinschaften variieren können. Es zählt zu den grundlegenden Aufgaben jedes Berufsverbandes, eine Berufsethik zu entwickeln – genauso wie die ethische Reflexion für alle Mitglieder eines Berufsstandes notwendig ist. Zu diesem Zweck empfiehlt die IFLA allen ihren Mitgliedsorganisationen, Institutionen, einzelnen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sowie Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten diesen Ethik-Kodex.

IFLA verpflichtet sich, diesen Kodex bei Bedarf zu überarbeiten.

1. Zugang zu Informationen

Kernaufgabe von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sowie anderer Mitarbeiter/innen ist es, den Zugangs zu Informationen für alle sicherzustellen – zur persönlichen Weiterentwicklung, zu Bildungszwecken, zur kulturellen Bereicherung, für die Freizeit, für wirtschaftliche Aktivität, für eine informierte Teilhabe an einer Demokratie und für deren Weiterentwicklung.

Zu diesem Zweck lehnen Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten Zensur in jeder Form ab, unterstützen die Bereitstellung kostenloser Dienste für die Benutzer/innen, informieren potenzielle Nutzerinnen und Nutzer über Sammlungen und Dienste und streben die bestmögliche Barrierefreiheit für Präsenzbestände und virtuelle Dienste an.

2. Verantwortung gegenüber den Menschen und der Gesellschaft

Um Inklusion zu fördern und Diskriminierung zu beseitigen, stellen Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten sicher, dass niemandem das Recht des Zugangs zu Information verwehrt wird und gleiche Dienste für alle angeboten werden – ungeachtet des Alters, der Staatsangehörigkeit, der politischen Überzeugung, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, der Genderidentität, des kulturellen Hintergrundes, der Bildung, des Einkommens, des Zuwanderer- oder Asylbewerberstatus, des Familienstandes, der Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe, der Religionszugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung.

Um den Zugang für alle zu optimieren, unterstützen Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten die Menschen bei der Suche nach Informationen, helfen Ihnen bei der Weiterentwicklung ihrer Lesefähigkeiten und ihrer Informationskompetenz und ermuntern sie zu einer ethischen Nutzung von Informationen (unter besonderer Berücksichtigung der Fürsorge für junge Menschen).

3. Datenschutz, Verschwiegenheit und Transparenz

Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten respektieren die persönliche Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten, deren Austausch zwischen Einzelpersonen und Institutionen notwendig ist. Gleichzeitig unterstützen sie die größtmögliche Transparenz bezüglich aller Informationen über Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen des Privatsektors und allen anderen In stitutionen, deren Aktivitäten sich auf den Einzelnen und gesamtgesellschaftlich auswirken.

4. Freier Informationszugang (Open Access) und geistiges Eigentum

Es ist im Interesse von Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten, den Bibliotheksbenutzer/inne/n den bestmöglichen Zugang zu Informationen und Ideen in sämtlichen Medien bzw. Formaten zu ermöglichen. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass sie Partner von Autorinnen und Autoren, Verlagen und anderen Urheber/inne/n von Werken sind, die dem Urheberrecht unterliegen.  Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten stellen sicher, dass sowohl die Rechte der Nutzer/inne/n als auch die Rechte der Urheber/innen berücksichtigt werden. Sie fördern Open Access, Open Source und freie Lizenzen. Sie engagieren sich für angemessene und notwendige Beschränkungen und Ausnahmen für Bibliotheken und setzen sich insbesondere dafür ein, dass sich die Ausweitung urheberrechtlicher Bestimmungen in bestimmten Grenzen bewegt.

5. Neutralität, Integrität und Fachkompetenz

Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informations-diensten sind hinsichtlich der Sammlungen, des Zugangs zu Informationen und ihrer Dienstleistungen zu strengster Neutralität verpflichtet. Sie engagieren sich für ausgewogene Sammlungen und faire Richtlinien für ihre Dienste. Ihre persönlichen Überzeugungen geraten nicht in Konflikt mit der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten. Sie bekämpfen Korruption und streben bei der Berufsausübung einen höchstmöglichen Standard an.

6. Kollegiales Miteinander und Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis

Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Informationsfachleute behandeln sich gegenseitig fair und respektvoll. Zu diesem Zweck opponieren sie gegen Diskriminierung aufgrund des Alters, der Staatsangehörigkeit, der politischen Überzeugung, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, der Genderidentität, des Familienstandes, der Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe, der Religionszugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung. Sie setzen sich für die gleiche Bezahlung gleicher Arbeitsleistung für Männer und Frauen ein, teilen ihre Berufserfahrung mit anderen und leisten einen Beitrag für die Arbeit ihrer jeweiligen Berufsverbände.

Ausgearbeitet von Loida Garcia-Febo, Anne Hustad, Hermann Rösch, Paul Sturges und Amelie Vallotton (FAIFE-Arbeitsgruppe).

Bestätigt durch den IFLA-Verwaltungsrat im August 2012